Forschungszulage (BSFZ)
Bis zu 3.5 Mio. EUR p.a. staatliche Förderung für Ihre Innovation.
Ganz ohne eigenen Aufwand.
Wir identifizieren alle BSFZ-förderfähigen Projekte in Ihrem Unternehmen und holen für Sie den größtmöglichen Zuschuss heraus.
Dabei nehmen wir Ihnen den gesamten bürokratischen Aufwand von der Vorbereitung bis zur Einreichung ab.
35% der Personalkosten zurückbekommen (bis 3.5 Mio. EUR p.a.)
100% risikofrei - Honorar nur im Erfolgsfall
Rückwirkend (bis 2021) und vorausschauend beantragbar
< 1 Monat bis zur Antragsstellung
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren.
Gefördert werden eigenbetriebliche Forschungsprojekte, Auftragsforschung sowie Eigenleistungen von Einzelunternehmernrückwirkend für Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen wurden. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – können profitieren. Förderfähig sind Projekte in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Durch das Wachstumschancengesetz (März 2024) wurde die Förderung nochmals verbessert:
  • Erhöhter Fördersatz: bis zu 35% der förderfähigen Projektkosten (statt 25%)
  • Erhöhte Bemessungsgrundlage: bis zu 10 Mio. jährlich (statt 4 Mio. €)
  • Erhöhte Sätze für Auftragsforschung: bis zu 24,5% (statt 15%)
  • Neu: Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter sind ebenfalls förderfähig
Ein Antrag kann innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Jahres gestellt werden so lassen sich auch bereits abgeschlossene Projekte fördern.
Überblick über unseren Prozess
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit lebt von klaren Strukturen und transparenter Kommunikation. Unser Prozess ist darauf ausgelegt Sie Schritt für Schritt effizient zur fertigen Förderung zu führen – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur erfolgreichen Antragseinreichung mit minimalem Aufwand für Sie und Ihre Kollegen
Erstgespräch & Fördercheck
In einem kurzen Kennenlern-Call besprechen wir Ihr Vorhaben und prüfen, ob Ihre Projekte grundsätzlich förderfähig sind. Sie erhalten direkt eine erste Einschätzung und erfahren, wie der weitere Ablauf aussieht.
Freigabe & Zeitplan
Nach Ihrer Freigabe legen wir gemeinsam den Zeitplan und die nächsten Schritte fest. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Dabei achten wir darauf so wenig Ihrer Zeit wie möglich in Anspruch zu nehmen
Analyse & Strategische Aufbereitung
Wir sichten Ihre Projektdaten, Unterlagen und Planungen. Anschließend strukturieren wir diese in förderfähige Teilbereiche und entwickeln eine passgenaue Antragsstrategie, um die Chancen auf Bewilligung zu maximieren.
Erstellung der Antragsunterlagen
Unser Team formuliert den Antrag präzise nach den Vorgaben der Bescheinigungsstelle (BSFZ). Dabei achten wir auf eine klare technische Darstellung Ihres Projekts und die vollständige Abbildung aller relevanten Kosten.
Einreichung & Begleitung
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der BSFZ – von der Einreichung über eventuelle Rückfragen bis zur Bescheinigung. Sie können sich in dieser Zeit voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Abschluss & Auszahlung
Nach erfolgreicher Bescheinigung unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Geltendmachung der Forschungszulage. So stellen wir sicher, dass die Förderung schnell und vollständig bei Ihnen ankommt.
01
Ein mittelständisches Softwareunternehmen entwickelt im Rahmen eines Forschungsprojekts einen KI-gestützten Chatbot, der interne HR-Prozesse automatisiert unterstützt. Dies verbessert die interne Kommunikation durch natürliche Sprachverarbeitung (NLP) und selbstlernende Algorithmen. Das Projekt dauert ein Jahr.
Team: 3 FTE Jr. Softwareentwickler, durchschnittliches Jahresgehalt (inkl. AG-Anteil): 70.000 EUR
Gesamtkosten: 210.000 EUR
Förderhöhe: 73.500 EUR
02
Ein Industrieunternehmen arbeitet an der Entwicklung eines elektrischen Antriebssystems, das Energieverluste minimiert und die Wärmeentwicklung in Förderanlagen reduziert. Durch den Einsatz neuer Materialien und sensorgestützter Regelungstechnik wird die Effizienz des Gesamtsystems deutlich gesteigert. Das Projekt dauert 2 Jahre
Team: 5 FTE Ingenieure und Techniker, durchschn. Jahresgehalt (inkl. AG-Anteil): 85.000 EUR
Gesamtkosten: 850.000 EUR
Förderhöhe: 297.500 EUR
BSFZ
03
Ein Lebensmittelhersteller entwickelt eine biologisch abbaubare Verpackung auf Pflanzenbasis, die Feuchtigkeit abhält und gleichzeitig vollständig kompostierbar ist. Dabei werden neue Materialkombinationen getestet, um Nachhaltigkeit und Produktschutz optimal zu verbinden. Das Projekt dauert 1,5 Jahre.
Team: 2 FTE Chemiker & Materialforscher, 1 FTE Projektleiter, durchschn. Jahresgehalt (inkl. AG-Anteil): 65.000 EUR
Gesamtkosten: 292.500 EUR
Förderhöhe: 102.375 EUR
Kontaktieren Sie uns!
Wir freuen uns, Sie in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch über die Möglichkeiten der Forschungszulage zu informieren.
Wir melden uns innerhalb von 24h per Mail oder Telefon bei Ihnen!
Was ist Ihre bevorzugte Variante der Kontaktaufnahme durch uns?
Mögliche Förderung berechnen

5 Mitarbeiter
1 Mitarbeiter40 Mitarbeiter
Bitte geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter an, die mit der Entwicklung / Forschung im Projekt in ihrem Unternehmen beschäftigt sind.
4.000 EUR
2.000 EUR10.000 EUR
Bitte geben Sie die durchschnittlichen Personalkosten der im Projekt beschäftigten Mitarbeiter pro Monat an.
24 Monate
1 Monate60 Monate
Mögliche Erstattung
204.960 EUR204.960 EUR
Dieser Betrag variiert je nach Startzeitpunkt des Projektes sowie Größe des Unternehmens.
Personalkosten
Die Personalkosten ihres Projektes über die gesamte Laufzeiten.
585.600 EUR585.600 EUR
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Forschungszulage ist ein wirkungsvolles Instrument, um Innovation zu fördern – gleichzeitig wirft sie häufig Detailfragen auf. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus individuelle Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Anreiz des Bundes, der Unternehmen für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finanziell unterstützt. Sie beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten und kann jährlich bis zu 3,5 Mio. € betragen – unabhängig von Branche, Größe oder Gewinnsituation des Unternehmens.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Grundsätzlich kann jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen die Forschungszulage beantragen – vom Start-up bis zum Konzern. Entscheidend ist, dass ein Forschungs- oder Entwicklungsanteil im Projekt nachweisbar ist. Dazu zählen beispielsweise Softwareentwicklungen, Produktinnovationen oder technologische Prozessverbesserungen.
Welche Projekte gelten als förderfähig?
Förderfähig sind Vorhaben, die Neuartigkeit, technologische Unsicherheit und systematische Entwicklung aufweisen. Das umfasst beispielsweise: - Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Software - Verbesserungen bestehender technischer Lösungen - Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen Wichtig ist, dass das Projekt einen klaren Forschungscharakter hat und nicht bloß Routinearbeiten oder reine Markteinführungen beinhaltet. Wir helfen Ihnen diesen Forschungscharakter herauszuarbeiten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Forschungszulage beträgt 25 % bis 35 % der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere der Personalkosten. Bei Auftragsforschung wird ein Teil der Fremdkosten berücksichtigt. Insgesamt können so bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr erstattet werden.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antrag erfolgt zweistufig: 1. Bescheinigung bei der BSFZ: Nachweis, dass das Projekt forschungsrelevant ist. 2. Beantragung beim Finanzamt: Nach Bewilligung durch die BSFZ wird die Forschungszulage steuerlich geltend gemacht oder ausgezahlt. Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Prozess – von der Identifikation geeigneter Projekte bis zur erfolgreichen Auszahlung.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beträgt in der Regel 8 bis 12 Wochen nach Einreichung eines vollständigen Antrags. Die steuerliche Auszahlung erfolgt anschließend über das zuständige Finanzamt.
Wie unterstützt Bergmann & Partner bei der Antragstellung?
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie: von der Erstanalyse Ihrer Projekte über die Antragsdokumentation bis hin zur Einreichung und Kommunikation mit der BSFZ. Dadurch sparen Sie Zeit, vermeiden formale Fehler und erhöhen Ihre Erfolgschancen deutlich.
Welche Kosten entstehen für die Beratung?
Unser Honorar ist transparent und fair gestaltet. In der Regel arbeiten wir auf Erfolgsbasis – das heißt: Sie zahlen nur, wenn Sie tatsächlich eine Förderung erhalten. Alternativ bieten wir auf Wunsch Festpreismodelle an.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sollte ein Antrag wider Erwarten nicht bewilligt werden, analysieren wir die Begründung und prüfen, ob ein Widerspruch oder eine Überarbeitung sinnvoll ist. Unser Ziel ist es, dass Sie die bestmögliche Förderung für Ihre Entwicklungsarbeit erhalten.
Kann die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination möglich. Wichtig ist jedoch, dass keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt. Wir prüfen für Sie, wie sich die Forschungszulage sinnvoll mit anderen Förderinstrumenten wie ZIM, KMU-innovativ oder EU-Förderprogrammen ergänzen lässt.