Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren.
Gefördert werden eigenbetriebliche Forschungsprojekte, Auftragsforschung sowie Eigenleistungen von Einzelunternehmern – rückwirkend für Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen wurden.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – können profitieren. Förderfähig sind Projekte in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung.
Durch das Wachstumschancengesetz (März 2024) wurde die Förderung nochmals verbessert: